Montag, 25. Juni 2012

Änderungen in Konkursrecht

Es gibt noch weitere Gründe für die Anwendung von Maßnahmen, um den Konkurs der Kreditgenossenschaft, Funktionen und Zweck der Übergangsverwaltung zu verhindern, insbesondere Forderungen der Gläubiger der Genossenschaft Kredit.

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