Donnerstag, 28. Juni 2012

Das Verfassungsgericht schützt vor Entlassung alleinerziehende Mütter den öffentlichen Dienst

Das Verfassungsgericht bestätigte die alleinerziehende Mütter in den öffentlichen Dienst: Das Verfassungsgericht verbot die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst allein erziehende Mütter. Die Entscheidung wurde nach Prüfung des Falls Beamten Victoria Kobylinski gemacht. Russische Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt die Reduzierung des öffentlichen Dienstes der alleinerziehenden Mütter mit einem Kind unter dem Alter von 14 Jahren. Labor garantiert für alleinerziehende Mütter sollten gleich sein, unabhängig von ihrem Arbeitsplatz oder die Art der Dienstleistung. Diese Entscheidung wurde ein Verfassungsgericht gemacht.

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